Effektive Forderungsdurchsetzung
Kostenerstattung durch den Gläubiger
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Basierend auf einer ersten Prüfung scheinen die Aussichten gut, dass die Forderung durchgesetzt werden kann.
Ebenfalls müssen die Anwaltskosten nach der RVG-Vergütung im Rahmen des Schadensersatzes von der Gegenseite getragen werden.
Bitte beachten Sie, dass dies noch keine verbindliche Einschätzung ist, sondern eine Kurzprüfung anhand Ihrer vorherigen Angaben automatisiert erstellt wurde. Eine detaillierte und verbindliche Einschätzung erhalten Sie nach der Übermittlung Ihrer Unterlagen im Rahmen unserer anwaltlichen Ersteinschätzung.
Das Fehlen eines schriftlichen Vertrages kann die Eintreibung vereinbarter Forderungen erschweren. Eine Prüfung der vorhandenen Nachweise ist daher notwendig, um eine fundierte Einschätzung abgeben zu können.
Bevor Sie die Forderung durch einen Rechtsanwalt einfordern können, ist es notwendig, zuerst eine schriftliche Rechnung zu versenden. Setzen Sie dabei eine Zahlungsfrist von 7 bis 10 Tagen.
In bestimmten Fällen kann zwar eine Rechnung entfallen, doch dies ist die Ausnahme. Um sicherzugehen, wird dringend empfohlen, zunächst eine Rechnung zu schreiben.
Bevor Sie Anwaltskosten als Schadensersatz fordern, ist es empfehlenswert, zuerst selbst eine schriftliche Mahnung zu versenden. Setzen Sie dabei eine Zahlungsfrist von 7 bis 10 Tagen.
In bestimmten Fällen kann zwar eine Mahnung entfallen, um anwaltliche Hilfe erforderlich zu machen, doch dies ist die Ausnahme. Um sicherzugehen, mahnen Sie zunächst selbst an.
Vor der Beauftragung eines Anwalts zur Forderungseintreibung sollten Sie die von Ihnen gesetzten Fristen vollständig abwarten. Beachten Sie, dass der letzte Tag einer gesetzten Frist vollständig zählt und die Frist somit erst am folgenden Tag abläuft.
Bei Verträgen wie Werkverträgen ist die Zahlung oft an die vollständige Leistungserbringung gekoppelt. In anderen Fällen kann Vorkasse üblich sein oder spezifische Vereinbarungen bestehen. Gerade an diesem Punkt entstehen oft Streitigkeiten im Forderungsrecht. Daher wird eine anwaltliche Prüfung Ihrer spezifischen Vertragssituation notwendig, um eine genaue und rechtlich fundierte Einschätzung zu erhalten, insbesondere wenn Ihr Kunde oder Vertragspartner noch eine Leistung von Ihnen erwartet.
Häufig berufen sich Kunden auf ein Zurückbehaltungsrecht bei der Zahlung aufgrund mitgeteilter Mängel. Solche Zurückbehaltungsrechte sind jedoch oft rechtlich nicht haltbar, entweder weil sie nicht begründet oder überhöht sind. Eine detaillierte Überprüfung der geltend gemachten Mängel ist unerlässlich, um eine rechtlich fundierte Einschätzung zu Ihrer Situation abgeben zu können.
Bei Forderungen unter 1.500,00 € fällt eine zusätzliche Gebühr von 200,00 € (netto) an. Diese Gebühr dient der Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen anwaltlichen Bearbeitung und ist zusätzlich zur regulären RVG-Vergütung zu entrichten. Die Gebühr kann nicht als Schadensersatz vom Gläubiger eingefordert werden und ist daher vom Auftraggeber unabhängig vom Erfolg der Forderungseintreibung zu zahlen. Eine Ausnahme von dieser Regelung ist bei wiederholten Beauftragungen durch denselben Auftraggeber möglich. Individuelle Vereinbarungen sind ab der zweiten Beauftragung von Mahnanwalt realisierbar.
Nutzen Sie unsere Expertise für effektive Forderungseintreibung.